Verzicht auf Streusalz zugunsten unserer Umwelt 3. November 202120. November 2021 Antrag an den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss auf Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und der internen Dienstanweisung zur Winterwartung sowie Aufruf an die Öffentlichkeit Sehr geehrte Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Ausschussmitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Winterwartung der von der Stadt und den Anwohnern zu reinigenden Verkehrsflächen auf Niederkasseler Stadtgebiet für einen grundsätzlichen Verzicht von Streusalz Sorge zu tragen. Dazu sollen die Satzung über die Straßenreinigung und die internen Dienstanweisungen zur Winterwartung der öffentlichen Verkehrswege, insbesondere der Gehwege und Platzflächen entsprechend geändert werden. Außerdem soll die Öffentlichkeit rechtzeitig vor Eintritt des Winters über den Streusalzverzicht und das in der Satzung zu regelnde grundsätzliche Streusalzverbot informiert werden. Es soll verbindlich festgelegt werden: Im Rahmen der Winterwartung sind die von der Stadt und den Anwohnern zu reinigenden Verkehrsflächen im bisherigen Umfang von Schnee freizuhalten und bei Schnee- oder Eisglätte bei Bedarf mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Der Einsatz von auftauenden Mitteln (z. B. Streusalz) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streustoffen nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt oder bei extremen Witterungsbedingungen (Eisregen) zur Gefahrenabwehr auf Hauptverkehrsstraßen und an besonders gefährdeten Bereichen erforderlich ist (z.B. bei Treppenaufgängen, starkem Gefälle bzw. Steigungen). Für Niederkasseler*innen, die noch größere Mengen von Streusalz bevorratet haben, soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Streusalzvorräte z.B. beim Bauhof gegen umweltfreundliche Streumittel einzutauschen. Begründung: In vielen Städten und Gemeinden ist das Streuen mit Salz mittlerweile grundsätzlich verboten, da Salz die Umwelt erheblich schädigen kann. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden und es muss auf abstumpfende Streumittel ausgewichen werden. Jeder Haus- und Grundstückseigentümer und viele Mieter sind dazu verpflichtet, Gehwege und Zufahrten frei von Schnee und Eis zu halten. Viele greifen dabei gerne und mitunter übermäßig zu Salz. Jährlich landen durchschnittlich 1,5 Millionen Tonnen Streusalz auf deutschen Straßen und Wegen. Ein Drittel davon wird durch private Haushalte ausgebracht. Die ökologischen und volkswirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Streusalz gegen Eis und Schneeglätte auszubringen ist zwar bequem, aber teuer. Das Salz schadet nicht nur Pflanzen, sondern belastet auch unsere Gewässer. Durch die Entwässerungssysteme gelangt es in Flüsse und Seen, in denen es ab einer bestimmten Konzentration von Chlorid-Ionen zu einer Schädigung von Gewässerorganismen kommen kann. Auch das Salz, das auf den Straßen verbleibt, ist nicht ungefährlich. Es greift die Pfoten von Hunden und Katzen an, was häufig zu Scheuerstellen und offenen Wunden führt. Aufgrund der vielen schädlichen Wirkungen wird Streusalz häufig verboten und Umweltschützer raten ausdrücklich vor der Verwendung ab. Auch das Umweltbundesamt empfiehlt Privathaushalten die mechanische Schneeräumung. Mit Besen oder Schneeschaufel lässt sich Schnee vor der Haustür effektiv und umweltfreundlich räumen. Bei Glätte können umweltfreundliche Mittel wie Splitt oder Sand verwendet werden. Sie tauen Schnee zwar nicht auf, setzen sich aber in der Eisschicht fest, erhöhten die Griffigkeit und reduzieren die Rutschgefahr dadurch erheblich. Die Stadt sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen und selbst auch kein Streusalz mehr vor ihren öffentlichen Einrichtungen verwenden. Damit die beantragte Satzungsänderung noch für den bevorstehenden Winter gilt, wird die Verwaltung gebeten, eine Satzungsänderung für die Ratssitzung im Dezember vorzubereiten. Mit freundlichen Grüßen Sascha Essig Ralf Droske Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer Sitzungsvorlage / Stellungsname der Verwaltung