Verzicht auf Streusalz zugunsten unserer Umwelt

Antrag an den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss
auf Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und der internen Dienstanweisung zur
Winterwartung sowie Aufruf an die Öffentlichkeit

Sehr geehrte Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Ausschussmitglieder,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, bei der
Winterwartung der von der Stadt und den Anwohnern zu reinigenden Verkehrsflächen auf
Niederkasseler Stadtgebiet für einen grundsätzlichen Verzicht von Streusalz Sorge zu tragen.
Dazu sollen die Satzung über die Straßenreinigung und die internen Dienstanweisungen zur
Winterwartung der öffentlichen Verkehrswege, insbesondere der Gehwege und Platzflächen
entsprechend geändert werden. Außerdem soll die Öffentlichkeit rechtzeitig vor Eintritt des Winters
über den Streusalzverzicht und das in der Satzung zu regelnde grundsätzliche Streusalzverbot
informiert werden.

Es soll verbindlich festgelegt werden: Im Rahmen der Winterwartung sind die von der Stadt und
den Anwohnern zu reinigenden Verkehrsflächen im bisherigen Umfang von Schnee freizuhalten
und bei Schnee- oder Eisglätte bei Bedarf mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Der Einsatz
von auftauenden Mitteln (z. B. Streusalz) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von dieser
Regelung sind nur zulässig, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streustoffen
nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt oder bei extremen Witterungsbedingungen (Eisregen) zur
Gefahrenabwehr auf Hauptverkehrsstraßen und an besonders gefährdeten Bereichen erforderlich
ist (z.B. bei Treppenaufgängen, starkem Gefälle bzw. Steigungen).

Für Niederkasseler*innen, die noch größere Mengen von Streusalz bevorratet haben, soll eine
Möglichkeit geschaffen werden, Streusalzvorräte z.B. beim Bauhof gegen umweltfreundliche
Streumittel einzutauschen.

Begründung:
In vielen Städten und Gemeinden ist das Streuen mit Salz mittlerweile grundsätzlich verboten, da
Salz die Umwelt erheblich schädigen kann. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden und es
muss auf abstumpfende Streumittel ausgewichen werden.

Jeder Haus- und Grundstückseigentümer und viele Mieter sind dazu verpflichtet, Gehwege und
Zufahrten frei von Schnee und Eis zu halten. Viele greifen dabei gerne und mitunter übermäßig zu
Salz. Jährlich landen durchschnittlich 1,5 Millionen Tonnen Streusalz auf deutschen Straßen und
Wegen. Ein Drittel davon wird durch private Haushalte ausgebracht. Die ökologischen und
volkswirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Streusalz gegen Eis und Schneeglätte auszubringen
ist zwar bequem, aber teuer.

Das Salz schadet nicht nur Pflanzen, sondern belastet auch unsere Gewässer. Durch die
Entwässerungssysteme gelangt es in Flüsse und Seen, in denen es ab einer bestimmten
Konzentration von Chlorid-Ionen zu einer Schädigung von Gewässerorganismen kommen kann.
Auch das Salz, das auf den Straßen verbleibt, ist nicht ungefährlich. Es greift die Pfoten von
Hunden und Katzen an, was häufig zu Scheuerstellen und offenen Wunden führt. Aufgrund der
vielen schädlichen Wirkungen wird Streusalz häufig verboten und Umweltschützer raten
ausdrücklich vor der Verwendung ab.

Auch das Umweltbundesamt empfiehlt Privathaushalten die mechanische Schneeräumung. Mit
Besen oder Schneeschaufel lässt sich Schnee vor der Haustür effektiv und umweltfreundlich
räumen. Bei Glätte können umweltfreundliche Mittel wie Splitt oder Sand verwendet werden. Sie
tauen Schnee zwar nicht auf, setzen sich aber in der Eisschicht fest, erhöhten die Griffigkeit und
reduzieren die Rutschgefahr dadurch erheblich.

Die Stadt sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen und selbst auch kein Streusalz mehr vor ihren
öffentlichen Einrichtungen verwenden.

Damit die beantragte Satzungsänderung noch für den bevorstehenden Winter gilt, wird die
Verwaltung gebeten, eine Satzungsänderung für die Ratssitzung im Dezember vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen

Sascha Essig                                                                                        Ralf Droske
Fraktionsvorsitzender                                                                          Fraktionsgeschäftsführer

 

Sitzungsvorlage / Stellungsname der Verwaltung

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