Lüftungsmöglichkeiten in Schulen

 Ortsverband Niederkassel Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Vorstand Ortsverband
Morten Meyer
morten.meyer@grueneniederkassel.de
ortsverband@grueneniederkassel.de

Die GRÜNEN Niederkassel haben der Stadt Fragen zu Lüftungsmöglichkeiten und Luftreinigungsgeräten sowie deren Finanzierung in Schulen und Kitas gestellt und diese Antworten erhalten (vom 10.12.2020).

 

  1. A) Lüftungsmöglichkeiten
    BÜNDNIS 90/ GRÜNE:
    Von Eltern und in den Medien wird immer wieder von nicht zu öffnenden Fenstern in Schulräumen berichtet. Wie ist die Situation in den Niederkasseler Schul- und Kita-Gebäuden? Sind in allen Unterrichts- und Betreuungsräumen ausreichend Fenster zu öffnen, um die Corona-Lüftungsregeln einzuhalten?

 

Die Antwort der Verwaltung dazu:

Der Verwaltung sind keine Beschwerden zu nicht zu öffnenden Fenstern in Schulen der Stadt Niederkassel bekannt. Nach Prüfung durch die Verwaltung sind in den städt. Schulen und Kindertageseinrichtungen ausreichende Lüftungsmöglichkeiten vorhanden. Defekte an Fenstern, Türen etc. werden durch die Hausmeister behoben. Luftreinigungsgeräte in Kitas sind daher nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit Covid 19 werden landesseitig „Alltagshelfer/innen“ gefördert und eingesetzt. Sie sind u.a. damit befasst, regelmäßig Flächendesinfektionen durchzuführen und somit den Hygieneschutz in den Kitas weiter zu verbessern.

  1. B) Fördergelder

BÜNDNIS 90/ GRÜNE: Das Land NRW hat Fördergelder zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen in Höhe von ca. 50 Mio. € angekündigt. Hat die Verwaltung konkrete Umsetzungspläne, wofür die Gelder genutzt werden sollen? Mit welchem Betrag kann Niederkassel rechnen?

 

Die Stadtverwaltung antwortet darauf:

Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen“ (FRL-Luft) vom 09.11.2020 liegt der Verwaltung vor.

  1. Sie sieht die Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte für Räume in Schulen und Sporthallen vor, die nicht durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) ausreichend belüftet werden können.
  2. Bei besonderem Bedarf werden einfache bauliche Maßnahmen an Fensteranlagen gefördert, wenn diese Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen eine Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ersetzen.

Hier kommt aktuell für die Ertüchtigung der Gebäude lediglich die Instandsetzung/der Umbau von Fenstern in Betracht, wenn entsprechende Fehlfunktionen bekannt werden (derzeit nicht der Fall). In den Haushalt 2021/2022 hat die Verwaltung eine Erneuerung der Lüftungsanlage für das Gymnasium eingebracht (grob geschätzt 800.000 €). Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme förderfähig ist. Darüber hinaus wurden mobile Lüftungsgeräte für die Mensa der Grundschule in Lülsdorf zum Preis von ca. 6.671,- € beschafft. Die Anschaffung ist wichtig, weil in der dortigen Mensa ein hinreichender Luftaustausch durch herkömmliches Lüften nicht erreicht werden kann. Diese Anschaffung ist in jedem Fall förderfähig, und die Förderung wird beantragt. Es kann keine Aussage getroffen werden, mit welchem Betrag Niederkassel jeweils rechnen kann. In Anbetracht der guten Situation im Hinblick auf eine natürliche Lüftung wird auf weitere Anschaffungen verzichtet. Es ist zu bedenken, dass nur die Anschaffung nicht der Betrieb der Lüftungsanlagen gefördert wird. Die Anschaffung muss daher aus energetischer Sicht und aus wirtschaftlicher Sicht immer wohlüberlegt sein.

Ulrich Buchholz von den GRÜNEN: „Die Gesundheit der Bevölkerung liegt uns sehr am Herzen. Wir bleiben dran. Sollten Sie als Bürger*in Fragen zur Lüftungssituation in Kitas, Schulen oder Turnhallen haben, dann wenden Sie sich an uns.“ Mehr Infos aus der Arbeit der Grünen Niederkassel: www.grueneniederkassel.de

 

 

 

 

 

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