Inklusion

Wir stärken die Inklusion

Behinderte Menschen sollen gemeinsam mit nicht behinderten Menschen leben, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das ist noch zu selten der Fall. Eine inklusive Gesellschaft ist für uns deshalb ein wichtiges Ziel. Und zwar in allen Lebensbereichen – von der Schule bis hin zum Sportstadion oder Theater.

Zu viele Barrieren verhindern, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben teilnehmen. Es gibt zu wenig Wohnungen, Geschäfte, Arztpraxen, Freizeitstätten und Verkehrsmittel, in denen Menschen mit einem Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln gut zurechtkommen. Viele Websites sind für blinde und gehörlose Menschen nicht zu nutzen. Bei gleicher Qualifikation werden Menschen mit Behinderungen von Arbeitgebern seltener eingestellt als welche ohne Behinderungen. Wer Unterstützung – etwa Assistenz, Begleitung oder pädagogische Betreuung – benötigt, wird oft auf spezielle Einrichtungen verwiesen, statt dort unterstützt zu werden, wo sie oder er leben will.

Bislang leben in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Das entspricht fast der Bevölkerung Baden-Württembergs. Durch den demografischen Wandel wird die Gruppe der behinderten Menschen immer größer. Ihnen die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist für uns ein Gebot der Gerechtigkeit und es ist ein Menschenrecht. 2006 verabschiedete die UN Generalversammlung die UN-Behindertenrechtskonvention. In Deutschland gilt sie seit 2009 . Nicht mehr „Behinderte“ sollen in eine Gesellschaft „Nicht-Behinderter“ integriert werden, sondern allen Menschen soll die gleiche Teilhabe an allen Tätigkeiten und allem Tun möglich sein, sie sollen in „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ kommen. Auch wenn sich seitdem einiges zum Positiven entwickelt hat, ist gerade im Bildungsbereich die Situation stagniert: die sogenannte „Exklusionsquote“, die den Anteil der Schüler*innen außerhalb des allgemeinen Schulsystems erfasst, ist fast gleichgeblieben.

Noch schlimmer sieht es in den Bereichen Wohnen und Arbeiten aus. Es leben heute mehr Menschen mit Behinderungen in stationären Wohneinrichtungen bzw. arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen als noch vor 10 Jahren. Das ist gerade angesichts der Bedeutung von Wohnen und Arbeiten für ein selbstbestimmtes Leben und für die gesellschaftliche Anerkennung, die ein Mensch durch Arbeit erfährt, nicht hinnehmbar. Doch nach wie vor fehlt es an politischem Willen und Mut, die Konvention in Deutschland umfassend umzusetzen. Die Politik muss auf allen Ebenen den Menschenrechten von behinderten Menschen einen höheren Stellenwert einräumen.

Wir Grüne nehmen das Menschenrecht auf Inklusion ernst und treiben Inklusion weiter voran. Unter einer inklusiven Gesellschaft verstehen wir eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt. In einer inklusiven Gesellschaft sollen Strukturen so sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen nicht weitere Hürden darstellen. Eine inklusive Gesellschaft bietet Menschen mit und ohne Behinderungen, jeder sozialen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung und jeden Alters gleiche Rechte und Chancen sowie gute Lebensbedingungen und schützt sie vor Diskriminierung und Gewalt.

Behinderte Menschen sollen in allen Lebensbereichen – von ihrer eigenen Wohnung über öffentliche Verkehrsmittel bis hin zum Sportstadion oder Theater – selbstverständlich und gleichberechtigt teilhaben können. Wir wollen ein Schulsystem, das alle Kinder – mit und ohne Behinderungen – ihren Bedürfnissen gemäß fördert. Behinderte Menschen sollen Berufe ausüben können, die ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechen.

Das haben wir vor: Für eine inklusive Gesellschaft

  1. Barrieren abbauen: Betreiber von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. werden wir verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo z.B. Gebäude (noch) nicht barrierefrei umgestaltet werden können, sollen die Betreiber ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste.
  2. Eine Lebenswelt für alle Menschen:
    1. Wir wollen, dass Wohnviertel inklusiv werden, um Alternativen zu den heutigen stationären Einrichtungen (z.B. Wohnheimen) zu stärken. Das bedeutet, dass mehr Wohnungen, Geschäfte und andere Orte, wo Menschen leben und Zeit verbringen, für alle nutzbar werden müssen. Wer mit Unterstützungsbedarf nicht in einem Heim, sondern in der eigenen Wohnung leben will, soll auch dabei finanziell unterstützt werden. Niemand darf zu einem Leben im Heim gezwungen werden.
    2. Wir wollen den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten. Jedem behinderten Menschen sollen Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben offenstehen. Dafür sollen Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Wir wollen Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen, einfacher und transparenter fördern. Große Arbeitgeber, die deutlich weniger behinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich vorgeschrieben, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe als bisher zahlen. Die Schwerbehindertenvertretungen wollen wir stärken. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, wollen wir den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern, etwa durch eine Verbesserung des „Budget für Arbeit“ (dauerhafter Lohnzuschuss).
    3. Wir wollen Schulen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen lernen und jedes Kind gemäß seinen Bedürfnissen und Talenten gefördert wird. Um das zu erreichen, soll der Bund die Länder dabei unterstützen, Schulen inklusiv zu gestalten.
  3. Benachteiligungen beseitigen: Einige behinderte Menschen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen – unter anderem, wenn für sie eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ angeordnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2019 die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen für verfassungswidrig erklärt. Doch da dieses Urteil nur über das Bundeswahlgesetz, nicht jedoch über das deutsche Europawahlgesetz gefällt wurde, sind nach derzeitigem Stand weiterhin 85.000 in Deutschland lebende Menschen von der bevorstehenden Europawahl einfach mal ausgeschlossen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben werden, die grüne Bundestagsfraktion klagt derzeit dagegen.
  4. Passende Unterstützung für jeden Menschen: In einer inklusiv gestalteten Welt erhalten behinderte Menschen die Assistenz, Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung, die sie benötigen. Wir wollen allen Menschen mit Behinderungen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung garantieren. Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren. Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
    Quelle: gruene.de
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