Vielfalt

Wir streiten für Akzeptanz, Vielfalt und Selbstbestimmung

Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jede und jeder sicher und selbstbestimmt leben und lieben kann. Individuelle Freiheit und persönliche Identität werden geschützt, Menschen ergänzen und bereichern sich in ihrer Verschiedenheit. In ihrer Vielfalt hält die offene Gesellschaft zusammen. Es geht nicht um bloße Vielfalt und reines Nebeneinander. Es geht um Einheit und Gemeinsamkeit in Vielfalt.

In unseren Dörfern und Städten begegnen sich Menschen mit und ohne Religionszugehörigkeit, verschiedenen Hautfarben und Geschlechtern. An unseren Schulen bringen Kinder unterschiedlichster Herkunft ihre Geschichten und Biografien ein. In unserem Land leben Familien, in denen über drei Generationen hinweg verschiedene Religionen und Sprachen durch Partnerschaft und Ehe zusammengekommen sind. Diese Vielfalt bereichert unser Land. In einer offenen Gesellschaft darf die Identität eines Menschen kein Grund sein, sie oder ihn schlechter zu stellen, auszugrenzen oder gesellschaftlich abzuwerten. Wir streiten für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ohne Angst verschieden sein können. Antidiskriminierungspolitik ist keine Nischenpolitik, sondern wahrt den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz und damit den Kern der Demokratie. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen, ohne sie darauf zu reduzieren, in ihren Identitäten- seien sie religiös, geschlechtlich oder anders begründet- anerkannt, repräsentiert und gesehen werden.

Doch die offene Gesellschaft wird gerade massiv in Frage gestellt. Religiöse und politische Fanatiker*innen fordern den Rechtsstaat mit terroristischen Anschlägen heraus. Rechtsnationale wollen die Menschen in ein völkisches und religiöses „die“ und „wir“ spalten. Über Facebook und Twitter werden Hass und Hetze verbreitet. Dagegen setzen wir Grünen: Keine Toleranz der Intoleranz!

Unser Leitbild ist das Grundgesetz. Menschenwürde und die Achtung der persönlichen Freiheit des anderen, gleiche Rechte für Frauen und Männer, für LGBTIQ. Religionsfreiheit und Religionskritik sind Fundamente unserer Demokratie. Wir werden überall dort aktiv, wo der Rechtsstaat angegriffen wird, ganz gleich aus welcher Ecke Hass und Homophobie, Sexismus, Rassismus, Antiziganismus oder Antisemitismus kommen. Dazu wollen wir Freiheiten ausbauen, Diskriminierung abbauen und die Gleichstellung in unserem Land vorantreiben. Denn noch immer wird heute einigen Menschen das Recht abgesprochen, gleichberechtigt dazuzugehören. Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich.

Unsere Gesellschaft ist freiheitlich und pluralistisch, gerade darin liegt ihr zivilisatorisch-kultureller Fortschritt. Da braucht es keine Schmalspur-Benimmregeln zum Hände-Schütteln und Fahnengesang. Wir wenden uns entschieden gegen eine Leitkultur, die Menschen eine bestimmte Lebensweise vorschreiben will. Eine offene Gesellschaft entwickelt sich stets weiter und tariert permanent die Regeln ihres Zusammenlebens neu aus. Der Souverän eines demokratischen Staates sind die Staatsbürger*innen, der Verantwortungsbereich der Demokratie ist die gesamte Bevölkerung. Das einigende Band in unserem alltäglichen Zusammenleben sind die zentralen Grundwerte der deutschen und europäischen Verfassungstradition: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter sowie ein selbstbestimmtes Leben für alle.

Wer diese Werte als Band unseres Zusammenlebens in Vielfalt und die Freiheit anderer angreift, dem stellen wir uns entschieden entgegen. Zwei Kopftuch tragende Frauen mit ihrem gemeinsamen Kind, der Pfarrer, der mit seinem Partner selbstverständlich im Pfarrhaus wohnt, oder die bekennend atheistische Trans*Person als Vorstand in einem DAX-Unternehmen – wenn auch das möglich ist, wenn solche Vielfalt akzeptiert wird und sie quasi „kein Thema“ mehr ist, dann wäre viel vom Gleichheitsauftrag unseres Grundgesetzes erreicht.

Das haben wir vor: So sorgen wir für Vielfalt und Respekt

  1. Für die Öffnung der Ehe und die Freigabe des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare haben wir 25 Jahre gekämpft. Endlich wurde eine signifikante Form staatlicher Diskriminierung beseitigt. Wir wollen nun aber auch die Reform des Abstammungsrechts dieser Regelung anpassen. Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe kann die Ehefrau der Mutter nur durch eine aufwändige und langwierige Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden. Diese Regelung widerspricht dem Kindeswohl und ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz nicht vereinbar. Wir wollen das Recht des Kindes auf 2 Eltern von Anfang an durchsetzen.
  2. Wir setzen uns für ein neues Selbstbestimmungsgesetz mit einfachen Verfahren zur Änderung des Vornamens und Berichtigung des Geschlechtseintrages ein. Wir wollen auch sicherstellen, dass geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen nur mit ihrer Einwilligung durchgeführt werden. Mit einem bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo- und Transphobie wollen wir Forschung, Prävention, Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz sowie für eine sensible Opferhilfe verbessern. Bildungs-und Jugendpolitik soll Menschenrechtsbildung sowie Themen wie die Vielfalt sexueller Identitäten stärker berücksichtigen. In den Landesregierungen haben wir hier auch gegen Widerstände klare Akzente gesetzt.
  3. Für uns Grüne gehört auch der Islam zu Deutschland. Wir wollen islamische Gemeinschaften, die ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft leben, mit Imamen und islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die an deutschen Hochschulen ausgebildet worden sind. Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen: orientiert am religiösen Bekenntnis und nicht politisch oder sprachlich begründet. Es ist jedoch inakzeptabel, wenn Verbände aus dem Ausland gesteuert und zu politischen Zwecken bis hin zu Spitzeltätigkeiten benutzt werden.
  4. Alle Menschen müssen die Freiheit haben, ihren Glauben zu leben, allein oder in Gemeinschaft, ebenso wie die Freiheit, keinen Glauben zu haben. Deshalb wollen wir den Diskriminierungsschutz für Beschäftigte bei kirchlichen Trägern stärken. Die für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen geltenden Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Europarecht wollen wir enger fassen. Sie können weiter für den Bereich der Verkündigung gelten, aber es muss rechtssicher klar sein: Der Hausmeister im Krankenhaus braucht für seine Tätigkeit kein Kirchenmitglied zu sein, die Erzieherin im katholischen Kindergarten darf nicht gefeuert werden, wenn sie eine Frau heiratet. Und wir wollen Koalitionsfreiheit und Streikrecht als soziale Grundrechte für Arbeitnehmende durch Änderung des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft gewährleisten.
    Quelle: gruene.de
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