Einwanderung

Wir gestalten unser Einwanderungsland

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und ein Einwanderungsland braucht ein Einwanderungsgesetz. Die alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel zeigen: Deutschland ist langfristig auf Einwanderung angewiesen. Das jetzige Recht ist jedoch zu kompliziert und erschwert Einwanderung. Notwendig ist eine kontinuierliche, aber gesteuerte Einwanderung, die einwandernde Menschen stärker in den Fokus nimmt. Aber auch bereits hier lebende Menschen und ihre Potentiale dürfen wir nicht vergessen. Deswegen wollen wir ein innovatives und zeitgemäßes Einwanderungsgesetz.

In einem Europa der offenen Grenzen und in einer Welt, die durch Handel und Digitalisierung noch enger zusammengerückt ist, ist die Migration ein Teil unserer Realität. Arbeitskräfte, deren Ideen und Motivation unser Land dringend braucht, sollen einfacher als bisher einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen können. Einwanderungspolitik orientiert sich an den Bedarfen in Deutschland.

Gleichzeitig setzen wir uns für eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik ein und verteidigen das Grundrecht auf Asyl. Bedrohte und verfolgte Menschen aufzunehmen, ist grund- und menschenrechtliche Verpflichtung. Hier kann es keine „Obergrenze“ geben. Einwanderung und Asyl sollte man nicht miteinander vermischen.

Wir Grünen stehen wie keine andere Partei dafür, Menschen, die einwandern, mit Rechten auszustatten. Wir wollen ihnen wirksame Angebote machen, damit sie möglichst schnell an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt und mit eigener Stimme teilhaben können. Dazu gehört auch ein Staatsangehörigkeitsrecht, das der Vielfalt unserer Gesellschaft gerecht wird. Wer in Deutschland geboren wird, sollte die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn ein Elternteil einen legalen Aufenthaltstitel besitzt.

Nur mit uns wird es ein Einwanderungsgesetz geben, das den Anforderungen einer globalisierten Welt gerecht wird: Ein Gesetz, das hilft, Fachkräftelücken zu schließen und die demografische Überalterung unserer Gesellschaft abzumildern. Dafür ist entscheidend, die Interessen der Migrantinnen und Migranten, der Herkunftsstaaten, aber auch Deutschlands in Einklang zu bringen.

Ein Einwanderungsgesetz wird nur dann die erhoffte Wirkung zeigen, wenn es durch menschen- und integrationsrechtliche Regeln, aber auch Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten ergänzt wird. Ansonsten werden viele Menschen, die unser Land gewinnen will, einen Bogen um                                                                                                      Deutschland machen.

Das haben wir vor: So gestalten wir Einwanderung

1. Mit dem grünen Einwanderungsgesetz werden wir die Möglichkeiten zur Einwanderung liberalisieren und das Einwanderungsrecht von unnötiger Bürokratie befreien. Wir werden eine „Talentkarte“ einführen, mit den die dringend gesuchten Arbeitskräften sich binnen eines Jahres in Deutschland einen Job suchen können. Wir wollen eine Einwanderungskommission gründen, die den jährlichen Arbeitskräftebedarf und damit die Zahl der jährlichen Talentkarten dem Bundestag vorschlägt. Eine Talentkarte erhält, wer nach Qualifikation, Berufserfahrung, deutschen Sprachkenntnissen, Voraufenthalten in Deutschland und Alterssicherung ausreichend Punkte für die Auswahl sammelt. Während der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung sollen sie hier arbeiten dürfen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.

  • Die Vorrangprüfung entfällt. Dann muss nicht mehr aufwändig geprüft werden, ob man irgendwo in Deutschland möglicherweise noch jemanden mit einem deutschen oder einen EU-Pass finden könnte, der für diese Stelle vorrangig in Frage käme.
  • Und der Zugang zur geringqualifizierten Beschäftigung soll in Bereichen mit hohem Arbeitskräftebedarf – etwa bei Hilfen in der Pflege – erleichtert werden.
  • Wir bauen die Bildungsmigration zum Markenkern einer zeitgemäßen Einwanderungspolitik aus, damit Menschen einfacher als bisher in Deutschland studieren oder sich hier beruflich qualifizieren können.
  • Wir wollen, dass ausländische Studierende und Auszubildende sowie Asylsuchende und Geduldete – wenn sie die Voraussetzungen des Arbeitsmigrationsrechts erfüllen – leichter ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können („Spurwechsel“).
  • Wir werden das Einwanderungsrecht entwicklungspolitisch nachhaltig ausgestalten. Wir haben die Problematik des sogenannten „brain drains“ erkannt und deshalb verankert, dass Staatsangehörige solcher Länder vorläufig keine „Talentkarte“ erhalten, wenn dies beispielsweise zur Wahrung des Rechts auf Entwicklung der Herkunftsstaaten erforderlich ist. Das Monitoring der Arbeitskräfte-Anwerbung soll durch die Einwanderungskommission übernommen werden, die auch Teil unseres Einwanderungsgesetzes ist.

2. Wir schaffen attraktive Bedingungen für Integration, denn nur dann werden sich Talente und ihre Familien für eine Zukunft in Deutschland entscheiden.

  • Nur wer einen sicheren Aufenthaltsstatus bzw. eine Bleibeperspektive hat, findet die nötige Sicherheit, sich bei uns niederzulassen und sich ins politische und soziale Leben einzubringen.
  • Wir wollen unbürokratische Möglichkeiten für den Mit- bzw. den Nachzug von Familienangehörigen.
  • Wir werden für eine qualitativ hochwertige Sprachförderung sorgen, die das Ziel einer zeitnahen Eingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgt.
  • Das Bildungssystem werden wir so durchlässig gestalten, damit auch gegenüber Migrantinnen und Migranten sozialer Aufstieg über gute Bildung
    nicht nur ein Versprechen bleibt.
  • Wir wollen ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse schneller und großzügiger anerkennen und ein verlässliches Bleiberecht Aufenthaltsrecht während und nach der Ausbildung gewährleisten.
    Quelle: gruene.de
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